Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus bilden eine Zäsur der staatsrechtlichen Moderne: Quasi über Nacht und fast global wurde die Bekämpfung von COVID-19 zu einem solitären Höchstwert der praktischen Politik. Ihr wurden Freiheitsrechte aller Art untergeordnet, die üblichen Prozesse der Abwägung waren ausgesetzt – unter Bedingungen vielfacher Ungewissheit, mit ungewisser Dauer und ungewissen Folgen. Der nachfolgende Beitrag fragt nach der Rolle der Verfassungsrechtswissenschaft in einer solchen Situation – im Sinn einer ersten, höchst vorläufigen Zwischenbilanz.