2018 erfolgte ein Sitzungsausschluss gegenüber zwei Abgeordneten der AfD im baden-württembergischen Landtag. Auch im Europäischen Parlament erhielt ein Abgeordneter 2016 und 2017 jeweils einen Sitzungsausschluss. Der Aufsatz nimmt diese aktuellen Entwicklungen zum Anlass, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Regelungen zum Sitzungsausschluss in deutschen Parlamenten, auf kommunaler Ebene und innerhalb des Europäischen Parlaments aufzuzeigen. (Der vollständige Aufsatz NJOZ 2020, S. 65-70).