Die Aktivität staatlicher Akteure in sozialen Netzwerken rückt zurzeit vermehrt in den Fokus medialer Berichterstattung. Uferlos scheinende Kommunikation von Hoheitsträgern und das Blockieren unliebsamer Abonnenten stellen keine Einzelfälle mehr dar. Eng mit der Fragestellung nach der Zulässigkeit staatlicher Betätigung in sozialen Netzwerken verknüpft ist die oftmals vernachlässigte Frage, wann sich ein Amtsträger in den sozialen Netzwerken überhaupt in seiner Funktion als Hoheitsträger äußert und wann er dort privat bzw. parteipolitisch tätig wird. Insofern spielt das Impressum des Accounts eine wichtige Rolle.