Der am 20.4.2020 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personen-gesellschaftsrechts sieht eine umfassende Reform insbesondere der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Kernelementen des Entwurfs auseinander, nämlich (i) der Beibehaltung des Kaufmannsbegriffs und damit zugleich der Unter-scheidung zwischen Personenhandelsgesellschaften und nicht gewerblich tätigen Personen-gesellschaften (unter gleichzeitiger Öffnung des Rechts der Personenhandelsgesellschaften für Freiberufler), (ii) der Einführung einer fakultativen Eintragung der rechtsfähigen GbR in ein eigenständiges Register und (iii) einer Ausrichtung des Rechts der GbR an OHG-Grundsätzen. [---]