Das Recht der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist grundsätzlich oberste Leitlinie bei ihrer Vorbereitung und Durchführung. Anfang 2020 stellten verschiedene Vorschläge für Infektionsschutzmaßnahmen in der Präsenz-Hauptversammlung das Teilnahmerecht unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie allerdings kurzerhand in Frage. Noch einen Schritt weiter ging das im März 2020 in Kraft getretene COVID-19-Gesetz, das Gesellschaften bis Ende 2021 die Möglichkeit gibt, ihren Aktionären das Recht zur physischen Teilnahme an der Hauptversammlung vollständig zu entziehen. Vor diesem Hintergrund zeigt der Beitrag Inhalt und Schranken des Teilnahmerechts auf und misst daran exemplarisch verschiedene Einzelmaßnahmen, die mit der Wiederaufnahme des Hauptversammlungspräsenzbetriebs erneut relevant werden. Ferner werden die Rechte der Aktionäre in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz dogmatisch erfasst und anhand praxisrelevanter Einzelfragen konkretisiert. Abschließend gibt der Beitrag einen Ausblick auf die künftige Bedeutung des Teilnahmerechts, auch mit Blick auf eine virtuelle Hauptversammlung 2.0.