Damit die Verwaltung Gesetze besser digital vollziehen kann, mehren sich die Forderungen nach digitaltauglicheren Gesetzen. Der Gesetzesvollzug solle bereits stärker vom Gesetzgeber berücksichtigt werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet daher Ansätze zur Modernisierung der Gesetzgebung, wie die E-Gesetzgebung oder auch die Idee der Einbindung einer Vollzugssimulationsmaschine. Die Überlegung, Gesetze künftig zugleich in Softwarecode zu beschließen und zu verkünden, wird aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.