Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie stellt die ganze Rechtsordnung vor große Herausvorderungen. Insbesondere die staatlich veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führen zu erheblichen Grundrechtseingriffen, dienen aber zugleich auch der Umsetzung grundrechtlich determinierter Schutzpflichten. Diese grundrechtliche Spannungslage unterliegt einer dynamischen Entwicklung und ist anhand komplexer Abwägungen stetig neu evaluieren und ggf. neu auszutarieren.