Bei Streitigkeiten um das elterliche Sorge- und Umgangsrecht geht es nicht um Rechtsanwendung, sondern um die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen, die sich an den Bedürfnissen und Werten der daran Beteiligten (Kinder, Mutter, Vater) orientiert. Niemand ist dazu besser in der Lage als die Betroffenen selbst. Diese Konflikte scheinen somit prädestiniert zu sein für Mediation. Dennoch landen sie sehr oft bei Gericht. Muss das so sein? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, ließ das BMJ mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung ergründen, ob es bei der Behandlung solcher Konflikte vor Gericht und in der Mediation signifikante Unterschiede gibt. Die Ergebnisse werden hier referiert.