Der Ausgangspunkt der Reform, die Autonomie und die Persönlichkeit des Namensträgers in den Fokus zu rücken und staatliche und standesrechtliche Ordnungsinteressen zurücktreten zu lassen, ist eine längst überfällige Veränderung (II). Doch wäre eine mutigere und konsequentere Reform wünschenswert (III). Auch könnte die postulierte Anpassung an die Anforderungen von grenzüberschreitenden Fällen optimiert werden (IV). Schließlich bleiben in der konkreten Umsetzung einige Fragen offen (V).