In den Datenbeständen von Polizei und Nachrichtendiensten soll nach Terroristen geschürft werden wie in Bergwerken nach Gold. Dies legt der Begriff „Data Mining“ nahe, den das BVerfG in seinem Beschluss vom 10.11.2020 zum Antiterrordateigesetz (ATDG) verwendet. Das Gericht beschreibt damit die komplexe Auswertung von großen Datenbeständen, um neue Erkenntnisse für Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Zwecke zu gewinnen. In seiner Entscheidung setzt es derartigen Auswertungen Grenzen. Dieser Beitrag analysiert den Beschluss und seine Folgen für Befugnisse jenseits des ATDG und den Einsatz von Methoden der Künstlichen Intelligenz zu Sicherheitszwecken. Zunächst ist die Entscheidung vor dem Hintergrund der Geschichte der Antiterrordatei (ATD) und der ersten Entscheidung des BVerfG hierzu einzuordnen.