Untersuchungsausschüsse sind keine Gerichte, auch wenn ihr Verfahren justizförmig ausgestaltet ist. Letzteres führt dazu, dass sie Rechte haben, die sonst nur Gerichten zustehen. Trotzdem erfüllen beide unterschiedliche Funktionen: Während es vor den Gerichten um rechtliche Verantwortung geht, steht bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen die Frage nach der politischen Verantwortung im Mittelpunkt. Insoweit ist von der Aufgabenstellung her eine Kollision zwischen beiden ausgeschlossen. Konfliktpotenzial kann gleichwohl entstehen, wenn sich ein Untersuchungsausschuss und ein Gericht gleichzeitig mit demselben Vorgang befassen. [---]