Mit ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die bereits im summarischen Verfahren deutliche Aussagen über die Rechtswidrigkeit von COVID-19-Bekämpfungsmaßnahmen treffen, tritt neben die Betrachtung aufopferungsrechtlicher Ansprüche auch die der Unrechtshaftung. Komplexe Vorrangverhältnisse und althergebrachte Dogmen vermengen sich zu einer eher entschädigungsfeindlichen Rechtslage, deren neuralgische Punkte der Beitrag schlaglichtartig aufwerfen will. In einem Kontext angespannter Finanzlage entsteht ein Bedarf, alternative Entschädigungsmodelle in Betracht zu ziehen.