Das insoweit am 1.1.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für  Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2019 I 2633) führt auch zu einer auf den ersten Blick eher beiläufigen Ergänzung der Möglichkeiten zur materiellen Prozessleitung: Das Gericht soll „das Verfahren strukturieren und den Streitstoff abschichten“ können. [---]