Die Impfungen in Deutschland sind angelaufen. Nach der Coronavirus-Impfverordnung sind – neben über 80-Jährigen – zunächst pflegerische Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste und medizinisches Personal mit einem hohen Expositionsrisiko oder auf Onkologie- oder Transplantationsstationen berechtigt, eine Impfung zu beanspruchen. Eine öffentlich-rechtlich verankerte Impfpflicht besteht indes nicht. Gleichwohl haben erste Fluggesellschaften und Betreiber privater Einrichtungen wie etwa von Gaststätten oder Theatern angekündigt oder jedenfalls in Aussicht gestellt, nur geimpfte Personen befördern oder nur diesen künftig Zutritt gewähren zu wollen. Vor diesem Hintergrund wird auch zunehmend die Frage diskutiert, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zur Inanspruchnahme einer Impfung verpflichten können bzw. ob ungeimpften Arbeitnehmern andere Konsequenzen drohen.