Anbieter von Legal-Tech-Dienstleistungen versprechen Verbrauchern einen einfachen und günstigen Zugang zum Recht. Im Hinblick auf die Zulässigkeit dieser neuen Angebote bestand allerdings zuletzt einige Rechtsunsicherheit, die auch der BGH in mehreren Entscheidungen nicht gänzlich ausräumen konnte. Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt möchte dies ändern und dabei Anwaltschaft und Legal-Tech-Anbieter miteinander versöhnen. Dafür lockert der Gesetzgeber die Fesseln des anwaltlichen Berufsrechts: Im Bagatellbereich sind Erfolgshonorare und die Übernahme von Prozesskosten künftig weitgehend erlaubt.