Während eines türkischen Staatsbesuchs entdeckt die Polizei in einem Fenster Plakate der kurdischen YPG-Miliz. Um den Staatsgast nicht zu verärgern und aus Sorge, pro-türkische Anhänger könnten sich zu Gewalt hinreißen lassen, verschaffen sich die Beamten Zutritt zu den Büroräumen und entfernen die Plakate. Was bereits genug Stoff für eine Polizeirechtsklausur bieten würde, erhält seine besondere Würze erst dadurch, dass die Bundestagspolizei handelt und sich die Maßnahmen gegen einen Abgeordneten richten. Erstmals befasst sich das Bundesverfassungsgericht in der besprochenen Entscheidung näher mit der Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten, wobei vieles offen bleibt.