Das Personengesellschaftsrecht ist seit Langem auch und gerade in Grundsatzfragen reformbedürftig. Wie in einem Brennglas zeigt sich dies bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen: Insbesondere die Grundsätze der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft und der Unzulässigkeit der Einpersonen-Personengesellschaft auf der einen sowie der Bedarf nach Unternehmenskontinuität und Gläubigerschutz auf der anderen Seite geraten hier bereits im geltenden Recht immer wieder in Widerspruch, ohne dass insoweit stets zufriedenstellende Lösungen entwickelt wären. Nach einer Analyse relevanter Problemlagen in der lex lata adressiert die Untersuchung, ob und was sich an diesem Befund durch das geplante Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ändern wird.