Der Beitrag führt aus, dass der Gesetzgeber mittlerweile eine Vielzahl an Instrumenten geschaffen hat, die insbesondere Verbrauchern die effektive und effiziente Durchsetzung ihrer Forderungen und Rechte erleichternsollen. Hierbei setzt der Gesetzgeber außerhalb des engen Bereichs der kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten nach dem KapMuG ganz überwiegend auf kollektive Rechtsschutzverfahren, in deren Rahmen Verbände die für sie fremden Rechte der Verbraucher geltend machen. Besonders deutlichen Ausdruck hat dieser "kollektivistische" Ansatz in dem Gesetz zur Schaffung einer allgemeinen zivilprozessualen Musterfeststellungsklage aus dem Jahr 2018 gefunden.[---]