Die behördliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Datenschutz erfolgt durch entsprechend benannte Datenschutzbeauftragte. Für Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich von Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-RL) sind deren Aufgaben und Rechtsstellung eingehend beschrieben. Die unionsrechtsfreie Sphäre wird demgegenüber eher stiefmütterlich behandelt. Gerade im Geheimschutzrecht ergeben sich einige Besonderheiten, welche bei der Datenschutzberatung und -kontrolle zu berücksichtigen sind.