Durch die Influenzapandemien der letzten Jahre ist die Aufmerksamkeit für das Infektionsschutzrecht schlagartig größer geworden: Die föderale Kompetenzordnung wurde in Frage gestellt, die fehlende Abstimmung mit dem Katastrophenrecht bemängelt und das Fehlen rechtlicher Regelungen zur Arzneimittelbevorratung sowie Arzneimittelverteilung angemahnt. Eine grundlegende Frage steht demgegenüber allenfalls selten im Mittelpunkt – die Frage nach dem systematischen Standort des Infektionsschutzrechts. Für den Umgang mit dem Infektionsschutzrecht erweist sich diese Frage als fundamental. Ihre Beantwortung entscheidet ganz wesentlich über das Verständnis derjenigen Normen, die Befugnisse in Bezug auf übertragbare Krankheiten rechtlich ordnen