Der europäische und die nationalen Gesetzgeber gehen immer mehr dazu über, die Real- und Finanzwirtschaft für staatlich gelenkte Steuerungsprogramme zur Erreichung globaler Nachhaltigkeitsziele einzuspannen. Aktuell geht es dabei vor allem um die planmäßige Umlenkung von Kapital in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zwecks „Umbaus“ der Gesamtwirtschaft im Geiste der bekannten ESG-Programmatik (ESG für Environmental, Social, Governance). Gesetzgeberisches Mittel der Wahl ist hierbei das Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht. Eine kritische Zwischenbilanz zeigt: Die Instrumentalisierung der Wirtschaft zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist ein Abenteuer mit offenem Ausgang.