Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in den vergangenen fünf Jahren aktiv an der Auslegung der europäischen Rechtsakte zum internationalen Familien- und Erbrecht mitgewirkt. Der Schwerpunkt der Rechtsprechung lag wie bisher im Scheidungs- und Kindschaftsrecht und betraf weitgehend internationalverfahrensrechtliche Fragen, vor allem zur internationalen Zuständigkeit. Akzente setzen konnte der Gerichtshof aber auch im Unterhaltsrecht, Güterrecht und Erbrecht. Die Entscheidungen des Gerichtshofs stoßen auf unterschiedlich starke Resonanz im Schrifttum: Einige wenige rufen eine unüberschaubare Fülle von Rezensionen hervor, andere ziehen kaum Aufmerksamkeit auf sich. Vor allem diese Mauerblümchen, die bei genauerer Betrachtung teils auch rechtsaktsübergreifende Probleme behandeln, soll der Bericht dokumentieren.