Die Corona-Krise dominiert weiterhin nicht nur unser tägliches Leben, sondern auch die juristische Debatte. Zumeist stehen dabei die massiven Grundrechtseingriffe und deren Verhältnismäßigkeit im Vordergrund. Dieser Beitrag setzt anders an und fragt, inwiefern die Bekämpfung der Pandemie nicht nur Wirtschaft, Kultur und das gesellschaftliche Leben, sondern auch Rechtsstaat, Föderalismus und Demokratie in Mitleidenschaft gezogen hat. Er berücksichtigt zwar auch die im November 2020 beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, betrachtet aber die Rechtsentwicklung vom Beginn der Pandemie an. Denn freilich ist die „alte“ Rechtslage, auf welche sich die zwischen März und Mitte November 2020 getroffenen staatlichen Schutzmaßnahmen stützten, dadurch nicht gegenstandslos geworden. Denn den bislang ganz überwiegend im Eilrechtsschutz ergangenen Judikaten werden noch zahlreiche Hauptsacheverfahren bis hin zu bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen folgen.