Der nachstehende Beitrag schildert die bisherigen, weitgehend erfolglos gebliebenen Gesetzesnovellen zur Missbrauchsabwehr bei der Vaterschaftsanerkennung. Der Verfasser benennt die aufgetretenen Missstände und spricht sich für eine minimalinvasive Reform durch verpflichtende Einbeziehung der Ausländerbehörden in das weitgehend von Notaren und Standesämtern geprägte Verfahren aus.