Das sog. Baustoff-Urteil aus dem Jahr 1989 gilt selbst heute noch, nach 30 Jahren, als das „große Schreckgespenst der Organaußenhaftung“ (Bachmann). Ziel des Beitrags ist es, im Gegensatz zu dieser allgemein vorherrschenden Sichtweise die wegweisende und immer noch ungeminderte zentrale Bedeutung dieser BGH-Entscheidung für die Organwalterhaftung aufzuzeigen.