Die Zurechnung von Verantwortung ist grundlegend für juristische Argumentationsabläufe in allen Rechtsgebieten. Gemessen am klassisch-liberalen Modell wurden Verantwortungszurechnungen bereits seit langem maßvoll ausgedehnt, etwa über bekannte dogmatische Figuren wie die deliktische Gefährdungshaftung, prozessuale Regeln zur Beweislastumkehr und die Inanspruchnahme von Zustandsstörern. Doch gegenwärtig ist ein Trend zu beobachten, der das System der Zurechnung von Handlungsfreiheit auf Schäden an Rechtsgütern kategorial herausfordert. [---]