Sechs Jahre nach dem in seinen kompetenzverfassungsrechtlichen Aussagen fragwürdigen, aber gleichwohl das weitere Schicksal des öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruchs der Medien rechtspraktisch bestimmenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 20.02.2013 ist es an der Zeit, der Frage einer gesetzlichen Fassung des Anspruchs – zumindest soweit er sich gegen Bundesbehörden richtet – vertiefte Aufmerksamkeit zu wirdmen. [---]