Das Rechtsmittelrecht der VwGO ist geprägt von hohen Anforderungen an den Zugang zur Rechtsmittelinstanz. Sowohl die Berufung als auch die Revision bedürfen einer zulassenden Entscheidung durch das Ausgangsgericht oder das Rechtsmittelgericht. Während die Definition der Zulassungsgründe im Ausgangspunkt Sache des Gesetzgebers ist, unterliegt ihre Anwendung durch die Gerichte verfassungsrechtlichen Grenzen. Besondere praktische Bedeutung kommt diesen Grenzen bei der Handhabung der Berufungszulassung durch die Oberverwaltungsgerichte zu. Werden diese Grenzen überschritten, kann das Verfassungsgericht den Weg zur nächsthöheren Instanz öffnen. Die Voraussetzungen einer verfassungsgerichtlichen Korrektur verwaltungsgerichtlicher Zulassungsentscheidungen werden im nachfolgenden Beitrag aufgezeigt. Sie bieten zugleich Gelegenheit, einen fragenden Blick auf die gegenwärtige Praxis der Berufungszulassung zu werfen.