Mit 966 neu eingegangenen Rechtssachen erreichte die Arbeitsbelastung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Jahr 2019 einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen Zuwachs von fast 14 %. Zweidrittel der Neueingänge waren Vorabentscheidungsersuchen. Die Eingangszahlen sind in diesem Bereich seit einigen Jahren kontinuierlich gestiegen: 2015 gingen 436 Vorabentscheidungsersuchen ein, 2016 waren es 470. 2017 wurden schon 533 Vorabentscheidungsersuchen eingereicht, 2018 568 und 2019 schließlich 641. Auch bei den Rechtsmittelverfahren war 2019 mit 266 Neueingängen ein neuer Rekord zu verzeichnen. 2018 hatte die Zahl der neuen Sachen bei dieser Verfahrensart noch 199 betragen. Ab dem Beitritt Kroatiens im Jahr 2013 waren am EuGH 28 Richterinnen und Richter tätig. Seit dem 1.2.2020 sind es infolge des Brexit 27. Noch bringen sie die Verfahren so zügig zum Abschluss wie in der Vergangenheit: Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 2019 bei den Vorabentscheidungsverfahren 15,5 Monate, bei den Direktklagen 19,1 Monate und bei den Rechtsmitteln 11,1 Monate. Der Arbeitsdruck hat sich jedoch durch den starken Anstieg der Eingangszahlen so sehr erhöht, dass eine Entlastung des EuGH dringend erforderlich ist.