Die aktuelle Krise der Rechtsstaatlichkeit gehört zu den großen Herausforderungen der Europäischen Union. Der vertraglich vorgesehene Sicherungsmechanismus des Verfahrens nach Art. 7 EUV erweist sich als unwirksam; auch Vertragsverletzungsverfahren können nur Teilerfolge erzielen. Die Union setzt daher vermehrt auf alternative Ansätze wie eine Rechtsstaatskonditionalität im Haushaltsrecht und ein Rechtsstaatsmonitoring durch Kommission und Rat. Diese werfen indes nicht unerhebliche primärrechtliche Fragen auf.