Der Beitrag behandelt sozio-ökonomische Ungleichheit als verfassungsrelevante Herausforderung unter dem Grundgesetz. Theoretisch sind unterschiedliche Wirkzusammenhänge zwischen Verfassung und sozio-ökonomischer Ungleichheit möglich. Insbesondere kann sozio-ökonomische Gleichheit als faktische Legitimitätsressource und als demokratische Funktionsbedingung wirken. Empirisch deutet die ökonomische Ungleichheitsforschung auf eine wachsende Vermögensungleichheit in Deutschland hin. Verfassungstheorie und empirische Zustandsbeschreibung treffen sich in der Auslegung des geltenden Verfassungsrechts, das im Hinblick auf das Soziale nur schwach determiniert ist. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts formuliert Mindestanforderungen, überlässt die Konkretisierung des Sozialen aber weitgehend der Politik. Die Verfassungsrechtswissenschaft sollte diesen Prozess konstruktiv begleiten, dabei aber zwischen Recht und Theorie unterscheiden.