Auf den ersten Blick ein Klassiker der Staatsorganisationsrechtsvorlesung im ersten Semester, ist der Vorgang doch näherer Analyse wert. Zum einen, weil in Zeiten stärkerer Fragmentierung von Parlamenten Fragen des parlamentarischen Betriebs, also auch Geschäftsordnungsfragen, neue Bedeutung bekommen. Zum anderen, weil seit dem Einzug der AfD in Parlamente das parlamentarische Arbeiten als solches wieder besonders herausgefordert wird. Dabei geht es, wie es bislang scheint, nicht immer um die inhaltliche Auseinandersetzung in konkreten Sachfragen, sondern um die Nutzung parlamentarischer Arbeitsinstrumente zur Erzeugung von öffentlicher Aufmerksamkeit. [---]