Der Bundesgesetzgeber hat auf die „Missbrauchsskandale“ von Staufen, Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster mit einer Gesetzesinitiative, die massive Strafverschärfungen vorsieht, reagiert. Obwohl die Institutionen der Strafverfolgung als Anwender der neuen Normen für deren Umsetzung verantwortlich sind, scheinen die Bedürfnisse der staatsanwaltschaftlichen und strafgerichtlichen Praxis bei diesem Vorschlag nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Nachfolgend soll ein Plädoyer für eine größere Differenzierung gehalten werden – daneben werden konkrete Regelungsvorschläge aus Sicht einer Praktikerin unterbreitet.