Seit ihrem Inkrafttreten vor siebzig Jahren sind die Grundrechte zu einem zentralen Pfeiler des deutschen Verfassungsstaates geworden. Wie sich das heutige Grundrechtsverständnis herausgebildet und sich über die Zeit verändert hat, diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Die Schilderungen konzentrieren sich auf das Forschungsgespräch in der Staatsrechtswissenschaft, nicht nur um den überbordenden Stoff beherrschbar zu halten, sondern auch, weil im Mittelpunkt des Interesses gewöhnlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht, deren Entwicklung in den vielfältigsten Zusammenhängen nachgegangen wurde und wird.