Für die rechtliche Beurteilung neuer technischer Entwicklungen werden im folgenden Text einige Anregungen vorgetragen. Vor allen materiellen Überlegungen ist zu klären, welche Bedeutung der Begriff der Technik hat und welches die abzuwehrenden Gefahren sind (II.). Als Voraussetzung jeder rechtlichen Regelung wird die Verantwortlichkeit von Menschen herausgestellt (III.). Als grundlegende verfassungsrechtliche Ansätze der Technikkritik werden sodann die Achtung der Menschenwürde, die Freiheitsrechte der Beteiligten und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit besprochen (IV.). Die weiteren Abschnitte befassen sich mit den Regelungsstrukturen und den praktischen Ansätzen der rechtlichen Bewältigung neuer Technologien (V.) sowie mit den technikkritischen Aufgaben der Politik (VI.). Am Schluss wird auf die juristisch und politisch nicht beeinflussbaren Bedingungen der Technikentwicklung hingewiesen (VII.).