Das BVerfG hat dem Gesetzgeber in Bund und Ländern zahlreiche Vorgaben gemacht, um das Handeln der Sicherheitsbehörden rechtsstaatlich einzuhegen. In Ausführung der Lehre vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat das Gericht ein verfassungsrechtliches Prüfungsschema für die verschiedenen Handlungsformen dieser Behörden gezimmert und diese Bedingungen der Verfassungskonformität seinen entsprechenden Normenkontrollentscheidungen konsequent zugrunde gelegt. [---] Am Beispiel der neueren Entscheidungen zur automatisierten Kfz-Kennzeichenkontrolle lässt sich zeigen, dass die juristische Technik des BVerfG trotz ihrer allgemein akzeptierten Wirksamkeit in wichtigen Punkten fragwürdig ist. [---]