Die gezielte Verbreitung unrichtiger Tatsachen stellt demokratische Gesellschaften vor Probleme. Das lässt fragen, ob das Interesse an Tatsachenrichtigkeit auch staatliche Eingriffe rechtfertigen kann. Ein solches Interesse ist insoweit anzuerkennen, als Tatsachenvorstellungen die Basis von menschlichen Dispositionen bilden. Regelungen zum Richtigkeitsschutz müssten daher handlungsbezogen sein, bereichsspezifisch ansetzen und ließen dann keine totalitären Szenarien befürchten. [---]