In welchen Fällen und in welchem Umfang über die elektronische Form der Einlegung eines Rechtsbehelfs bei Erlass eines Verwaltungsaktes belehrt werden muss, ist in der Rechtsprechung noch immer umstritten und auch die Verwaltungspraxis ist entsprechend vielfältig. Der Beitrag plädiert für eine weitrechende Belehrungspflicht sowie für eine dem elektronischen Rechtsverkehr offen gesinnte Rechtsprechung. Dafür werden in der Rechtsprechung vorgebrachte Einwände gegen die Belehrung über die elektronische Form aufgezeigt und unter Berücksichtigung der allgemeinen sowie der sozial- und abgabenrechtlichen Verwaltungsverfahrensvorschriften diskutiert.