Der Beitrag gewährt einen Überblick über §§ 170, 172 VwGO im Zusammenhang mit dem Einsatz von Zwangsmitteln gegen Amtsträger anhand der nationalgerichtlichen und europäischen Entscheidungen zur „Stadthalle Wetzlar“ und der Umsetzung des „Luftreinhalteplans München“. Abschließend gibt er einen Ausblick auf die Erforderlichkeit effektiver Regelungsmechanismen zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gegen den Staat bzw. seine Institutionen.