Die Überprüfung von Normen des Unionsrechts am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes zählt seit langem zu den grundlegendsten und am eingehendsten untersuchten Problemen des deutschen Verfassungsrechts. Im Gegensatz hierzu haben die verfassungsrechtlichen Grenzen unionsrechtlich induzierter Ungleichbehandlungen durch Normen des nationalen Rechts in Rechtsprechung und Literatur bis heute kaum Beachtung gefunden. Der vorliegende Beitrag möchte dies ändern und dabei zugleich die in der aktuellen rechtspolitischen Debatte intensiv diskutierte Frage beantworten, ob eine so genannte „1:1-Umsetzung“ der Europäischen Whistleblowing-Richtlinie den verfassungsrechtlichen Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 I GG genügen würde.