Beamte sind gesetzlich verpflichtet alles zu unterlassen, was ihre Gesundheit nachhaltig negativ beeinträchtigen und im ,worst case‘ zum Verlust der Dienstfähigkeit führen könnte. Vor diesem Hintergrund ist ihr Dienstherr befugt, konkrete Ge- und Verbote auszusprechen, die durchaus weit in das Privatleben der Staatsdiener hineinreichen können. [---]