Die Welthandelsorganisation (WTO) bleibt trotz ihrer Reformbedürftigkeit von großer Bedeutung – gerade für die Europäische Union. Nach Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen hat die EU-Kommission im Namen der Union einen Standpunkt hinsichtlich der geplanten Geschäftsordnung des Ausschusses für Handelserleichterungen festgelegt. Da das WTO-Gründungsabkommen noch als gemischtes Abkommen abgeschlossen wurde, stellt sich auch nach den Erfahrungen mit dem CETA-Zustimmungsdrama die Frage, ob WTO-Abkommen generell der Ratifizierung aller EU-Mitgliedstaaten bedürfen. Eine ausschließliche EU-Zuständigkeit besteht zwar für die in ihrer Reichweite umstrittene Gemeinsame Handelspolitik, für Wettbewerbsregeln aber nur, soweit sie für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich sind.