Ein „kleines“ Handelsabkommen könnte den Auftakt zu weitestgehend zollfreien Handelsbeziehungen oder gar dem Abschluss eines umfassenden bilateralen Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA bilden. Die EU-Kommission hat dieses Abkommen aber nicht unionsrechtlich beschlossen, vielmehr ist auf ihren Vorschlag hin eine Verordnung über die Abschaffung von Zöllen auf bestimmte Waren im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden. Dabei hat sie die in Art. 207 Abs. 3–5 AEUV und Art. 218 Abs. 6 AEUV für Zoll- und Handelsabkommen vorgesehenen umfassenden Verfahrensvorschriften ignoriert. Sie hat sich auf den Erlass einer Verordnung berufen, mit der gemäß Art. 207 Abs. 2 AEUV der Rahmen für die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik bestimmt wird. Kann die EU-Kommission auf diese Weise rechtmäßig handeln und ihre Stellung beim Zustandekommen von Zoll- und Handelsabkommen zugunsten des Europäischen Parlaments aufgeben?