Der Beitrag steckt die Rahmenbedingungen für eine deliktische Haftung von Überträgern und Bereichsverantwortlichen bei einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 ab. Die Autoren diskutieren Probleme auf Ebene der Haftungsbegründung und des Haftungsumfangs mit einem Schwerpunkt auf dem Nachweis der Verursachung, zeigen Lösungsmöglichkeiten für Beweisschwierigkeiten auf und erörtern eine Schadensteilung im Fall eines Mitverschuldens des Geschädigten.