Der folgende Beitrag hat die sog. horizontale Eingriffsaddition zum Gegenstand. Dabei greift, vereinfacht ausgedrückt, ein einzelnes staatliches Verhalten in Grundrechte mehrerer Personen ein, was besonders im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung bedeutsam ist. Gezeigt wird, dass sich die Dogmatik ein Stück weit öffnen muss, um dem damit verbundenen Grundrechtsgefährdungspotenzial Rechnung zu tragen. Die maßgeblichen Anknüpfungspunkte dafür bilden die objektive Dimension der Grundrechte und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.