Am 1.4.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft getreten (BGBl. 2021 I 226). Es setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um und stützt sich auf Erkenntnisse des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA). Sein vorrangiges Ziel ist es, „das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern“ (BR-Drs. 575/19, 1). Der Beitrag stellt die Neuregelungen zu Inlands- und unbegleiteten Auslandsadoptionen vor und würdigt sie.