Unternehmen, die in Deutschland Regierungskunden beliefern oder sonst in sicherheitssensiblen Geschäftsbereichen tätig sind, unterliegen zum Schutz staatlicher Geheimnisse und technologischen Know-hows den Regelungen zum Geheimschutz in der Wirtschaft. Die hierdurch den Unternehmen auferlegten Verpflichtungen wirken sich in vielfältiger Weise auf die Geschäftstätigkeit aus. Dabei lassen sich vergleichbare Beschränkungen der Wirtschaft zum Schutz der nationalen Sicherheit zunehmend in verschiedenen Bereichen beobachten, die gemeinsam betrachtet das Gerüst für ein wachsendes Wirtschaftssicherheitsrecht bilden.