Seit einiger Zeit wird über die Unternehmensverantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen im Ausland diskutiert. Dabei wird immer wieder versucht, deutsche Unternehmen durch verschärfte Haftungsregelungen für (vermeintliche oder tatsächliche) Verletzungen von Menschenrechten in ihrer Zuliefererinfrastruktur haftbar zu machen. Nachfolgend werden die rechtlichen und praktischen Implikationen aufgezeigt, die aus deutscher Perspektive bedenklich sind.