Seit vielen Jahren ist in ganz Europa eine Zunahme des Zusammenlebens von Paaren zu verzeichnen, die ihre Beziehung nicht in Form einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft formalisieren. In den meisten europäischen Rechtsordnungen sind faktische Partnerschaften gleichwohl häufig gar nicht oder nur lückenhaft geregelt. Zwar ist eine vertragliche Gestaltung durch Vertrag oder letztwillige Verfügung weitgehend möglich, doch wird davon nur wenig Gebrauch gemacht, so dass sich erhebliche Schutzlücken ergeben. Die hier vorgestellten CEFL Prinzipien dehnen den Schutz vor allem nach Beendigung erheblich aus.