Der Staat bekämpft die Corona-Pandemie. Zahllose Rechtsakte erlauben Grundrechtseingriffe, die in dieser Dimension vor der Pandemie kaum vorstellbar waren. Auffällig ist dabei: Die wirklich harten Eingriffe stützen sich auf Rechtsverordnungen. Soweit es um Grundrechtsfragen geht, halten sich der Bundestag und die Landesparlamente auffällig zurück. Über die politischen Gründe lässt sich spekulieren. Allerdings ist das nicht nur eine politische Frage. Wann müssen Parlamente tätig werden? Was müssen sie selbst entscheiden – und welche Entscheidungen dürfen sie an die Exekutive delegieren? Auf diese Fragen enthält das Verfassungsrecht verbindliche Antworten. Mit dem neuen § 28a Infektionsschutzgesetz scheint der Bundestag seine politische und verfassungsrechtliche Rolle als entscheidender Akteur in der Demokratie wiedergefunden zu haben. Aber stimmt das wirklich? Damit beschäftigt sich der Beitrag.